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Gesetz zum Nichtraucherschutz in Kraft - Für Raucher wird es ungemütlich
01/09/2007
In Deutschland ist ein neues Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern in Kraft getreten. Von nun an gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bundesgebäuden und auf Bahnhöfen Rauchverbot. Es gilt nun zum Beispiel in sämtlichen Zügen. Bereits im Juli hatte die Bahn das Rauchen in Regionalbahnen untersagt, nun folgen auch ICE, Intercity- und Eurocity-Züge. Auch auf Schiffen und in Taxis ist Rauchen verboten.

Strengere Vorschriften zum Jugendschutz
Verschärft werden zugleich die Vorschriften für den Verkauf von Tabakwaren: Die Abgabe an Jugendliche unter 18 ist seit heute verboten. Bislang galt ein Mindestalter von 16 Jahren. Verstöße gegen das Gesetz werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Damit kann eine Geldbuße von fünf bis 1000 Euro verhängt werden.

Vom Bußgeld verschont bleiben sollen auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages nicht, wenn sie künftig in den Räumen des Parlaments gegen das Rauchverbot verstoßen. Er habe alle Mitglieder des Hohen Hauses in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass in einem solchen Fall keine Immunität gelte, sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert der "Frankfurter Rundschau". "Das wäre ja noch schöner, wenn die Abgeordneten Regelungen beschlössen, die sie anschließend für sich selbst nicht gelten lassen wollten."

Über die Gaststätten bestimmen die Länder
In Gaststätten gilt das Verbot noch nicht. Dort bestimmen die Länder über Umfang und Beginn des Rauchverbots. In den meisten Bundesländern treten bis zum Jahresende entsprechende neue Vorschriften in Kraft. In Baden-Württemberg und Niedersachsen gelten sie bereits seit dem 1. August. Dort herrscht Rauchverbot in Gasträumen - nur in separaten Räumen darf noch gequamt werden.

Quelle :
http://www.tagesschau.de/
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