Österreich hat sich mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens der WHO zur Tabakkontrolle verpflichtet, wirksame gesetzgeberische, vollziehende, administrative und sonstige Maßnahmen zum Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz zu treffen. Bisher sind die Nichtraucher-Schutz-Paragraphen des Tabakgesetzes eine Lex imperfecta ohne Sanktionen. Dementsprechend wurden auch die seit 1995 geltenden Rauchverbote an Hochschulen oder Einrichtungen der beruflichen Bildung (§13) missachtet. Jetzt haben Studenten der Medizinischen Universität Wien eine Unterschriftenaktion für rauchfreie Studienplätze gestartet: http://www.rauchfreistudieren.at/petition_muw.php/
Saher.khatib@meduniwien.ac.at bittet Sie, diese Initiative mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen. Einen Schritt voraus ist die Medizinische Universität Innsbruck, deren Senat bereits die Durchsetzung des Rauchverbotes (mit Entfernung der Aschenbecher) beschlossen hat. Außerdem wird diese Universität auf Forschungsförderungen, Gutachterhonorare, Vortragshonorare, Reisekosten u.ä. der Tabakindustrie verzichten. Longum iter est per praecepta, breve et efficax per exempla!
Quelle: Univ.Prof. Dr. Manfred Neuberger www.aerzteinitiative.at |